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Über uns

Satec System GmbH


Abluftreinigungsanlagen:

Wir sind zusammen mit unseren Partnerunternehmen in Deutschland und Ländern der EU tätig.

Unsere Ingenieure haben langjährige Erfahrung in der Anlagentechnik der Abluftreinigung in den verschiedensten Industriezweigen sowie Anwendungsfällen, und Sie finden unsere Anlagen in Deutschland und Ländern der EU.

Die Einsatzbereiche für die Reinigung von Abluft und Abgasen unserer Anlagen sind schwerpunktmäßig:

  • Druckereien (Flexodruck, Tiefdruck, Offsetdruck)
  • Beschichtungsanlagen (Coating) für Folien, Papier, Tapeten, Textilien, Kunststoffe, PVC-Fußböden, Holz, Glasfaser, Aluminium- und Stahlbänder (Coil Coating) sowie ähnliche bahnförmige Güter
  • Lackieranlagen für Einzelteile wir z.B. in der Automobilindustrie
  • Geruchsbeseitigung in der chemischen, pharmazeutischen und Lebensmittelindutrie
Consulting:

Im Rahmen des Energiemanagements unterstützen wir auf Wunsch unsere Kunden, in dem wir bei Altanlagen mit hohem Energieverbrauch eine Gegenüberstellung der Betriebskosten ermitteln und Konzepte zur Senkung des Energieverbauchs erstellen.

Wir können Sie bei der Verbesserung der Trocknungsleistung und der Verringerung des Energieeinsatzes an vorhandenen oder geplanten Durchlauftrocknern beraten. Das Anstreben einer minimalen Abluftmenge pro Trocknungssystem führt zu einer verkleinerten Abluftreinigungsanlage, die mit erhöhter Lösungsmittel-Konzentration und dadurch ökonomischer arbeitet.

Die Auswahl des Verfahrens, welches jeweils die bestmöglichste und ökonomischste Lösung darstellt, hängt von verschiedenen Kriterien und Standortfaktoren ab:
  • Abluftmenge
  • Ablufttemperatur
  • Schadstoffmenge: Art, Zusammensetzung, Konzentration
  • Sonstige Verunreinigungen
  • Lösemittelkosten / Rückgewinnungskosten von Lösemitteln
  • Energiekosten / Rückführung von Energie in den Produktionsprozess
  • Produktionsbetrieb (Anzahl der Schichten oder Dauerbetrieb)
Außerdem müssen gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden:
  • EU: Beschluß Lösemittelrichtline (Councel directive 1999/13/EC) aus 1999
  • Technische Anleitung (TA) - Luft
  • Deutschland: 31. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, sog. „31. BImSchV“ aus 2001
  • Zusätzliche Auflagen der örtlichen Genehmigungsbehörden


Fordern Sie uns – Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!